Ratgeber · Unternehmen & Beschäftigte

Qualifizierungschancengesetz: Fördersätze, Voraussetzungen & Antrag

Stand: Juli 2026 · Von der Bildungsberatung der ABE

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert der Staat die Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts übernommen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG ist seit 2019 in Kraft und wurde zuletzt durch das Weiterbildungsgesetz weiterentwickelt. Der Gedanke dahinter: Der Strukturwandel – allen voran Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – verändert Tätigkeitsprofile schneller, als der Arbeitsmarkt neue Fachkräfte liefern kann. Statt Entlassung und teurer Neubesetzung fördert die Agentur für Arbeit deshalb die Qualifizierung der bestehenden Belegschaft (§ 82 SGB III).

Wer und was wird gefördert?

  • Alle Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.
  • Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden Umfang, die Kompetenzen für den Strukturwandel vermitteln.
  • Maßnahmen und Träger mit AZAV-Zertifizierung – beides ist bei der ABE gegeben.
  • Berufsbegleitende Formate: Die Weiterbildung kann parallel zum Job stattfinden – bei uns im flexiblen Teilzeitmodell.

Die Fördersätze im Überblick

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Betriebsgröße:

BetriebsgrößeZuschuss zu den LehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
Unter 10 Beschäftigte100 %75 %
10 bis 249 Beschäftigte50 %50 %
250 bis 2.499 Beschäftigte25 %25 %
Ab 2.500 Beschäftigte15 %*25 %

* 20 %, wenn eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung vorliegt. Grundlage: § 82 SGB III (Stand: Juli 2026). Die konkrete Förderhöhe wird immer im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit festgelegt – wir prüfen das vorab kostenlos für Sie.

Ein Rechenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb mit 8 Mitarbeitenden schickt zwei Beschäftigte in unsere KI-Weiterbildung. Ergebnis: Die Lehrgangskosten trägt zu 100 % die Agentur für Arbeit, zusätzlich erhält der Betrieb 75 % des Bruttolohns der Teilnehmenden für die Weiterbildungszeit erstattet. Das Team qualifiziert sich – und der Betrieb gewinnt Liquidität, statt sie zu verlieren.

So läuft der Antrag ab

Kostenloser Förder-Check

In einem kurzen Erstgespräch klären wir Betriebsgröße, Ziele und die zu erwartende Förderhöhe.

Bedarfsanalyse & Unterlagen

Wir stellen die Weiterbildungsinhalte zusammen und bereiten den kompletten Antrag für den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor.

Bewilligung & Start

Nach der Förderzusage startet das Team zum nächsten Monatsanfang – berufsbegleitend, das neue Wissen fließt direkt ins Tagesgeschäft.

Tipp für Arbeitnehmende: Sie möchten die Förderung nutzen, aber Ihr Arbeitgeber kennt das QCG noch nicht? Wir liefern Ihnen ein fertiges Infopaket für das Gespräch – und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung.

Häufige Fragen zum QCG

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, Kompetenzen vermitteln, die über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen, und von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt werden – wie der ABE.

Gilt das Qualifizierungschancengesetz auch für kleine Betriebe?

Ja, gerade für sie: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts erstattet.

Wo wird der Antrag gestellt?

Beim Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit. Die ABE bereitet alle Unterlagen für Sie vor und begleitet den gesamten Prozess.

Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert (Stand: Juli 2026), ersetzen aber keine individuelle Auskunft der Agentur für Arbeit.

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Wir prüfen die Förderfähigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz – kostenlos, unverbindlich und ohne Aufwand für Sie.

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